Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2022
Sonstiges
23.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.08.2021
Sonstiges
29.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2020
Veränderungen
19.05.2020
Veränderungen
04.05.2020
Eröffnungen
04.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
27.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
20.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
25.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.09.2012 bis zum 31.12.2012
05.11.2012
Neueintragungen